Betreuungsverein
Jemand muss dann Ihre Interessen in diesen Bereichen vertreten.
Diese Vertretung können Sie jetzt schon nach Ihren Vorstellungen regeln durch eine
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Damit die Interessen und Bedürfnisse eines Menschen dort vertreten werden, wo er es selbst nicht vermag, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer.
Die Betreuungsvereine des Diözesan-Caritasverbandes in der Diözese Augsburg bieten an:
Führung von Betreuungen für alle vom Vormundschaftsgericht festgelegten Wirkungskreise. Dies ist im § 1896 BGB festgelegt: "Kann ein Volljähriger aufgrund seiner psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amtswegen für ihn einen Betreuer".
Zur Übernahme der Betreuung stehen bei uns sozialpädagogische Mitarbeiter zu Verfügung.
Beratung
Wir beraten Sie kostenlos in Fragen zu:
- Betreuungsrecht
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Gewinnung, Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Betreuerinnen und Betreuern
Unsere Beratung und Betreuung erfolgt durch qualifizierte, sozialpädagogische Mitarbeiter
- zur Einführung / Übernahme der Funktion als Betreuer sowie für allgemeine Fragen bzgl.
des Betreuungsgesetzes - zur Bearbeitung/Begleitung von Sachfragen, z.B. zur Haftung, Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen, Berichterstattung, Gesundheitssorge oder Vermögensangelegenheiten und
- zur Begleitung in Konfliktsituationen, die während einer Betreuung auftreten.